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Liefer-und Leistungshinweise

1. Die Angebote, Leistung und Lieferung des Verkaufs erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Soweit nachstehend nichts anderes aufgeführt wird, gelten die Bestimmungen der VOB Teil B in der jeweils neusten Fassung.

3. In Prospekten, Anzeigen (etc.) enthaltene Angebote sind (auch bezüglich der Preisangaben) freibleibend unverbind­ lich. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich der Auftragnehmer 30 Kalendertage gebunden. Der Auftraggeber ist 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Lehnt der Auftragnehmer binnen 3 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als nicht erteilt. Nebenanreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig

4. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Geht das Eigentum des Auftragnehmers durch die Verbindung mit dem Grundstück unter, und ist der Auftraggeber nicht alleiniger Eigentümer des Grundstückes, so tritt uns der Auftraggeber bereits mit Vertragsabschluss sämtliche Ansprüche ab, die ihm infolge des Einbaus gegenüber dem Eigentümern zustehen.

5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte ergeben, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Zweifel zu ziehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung ablegt, gegen ihn ein Haftbefehl erlassen wird oder über sein Vermögen Konkurs eröffnet wird.

6. Unsere Rechnungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug – innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitung berechnen wir ohne weitere Aufforderung Verzugszinsen.

7. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültig­ keit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, – die soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.

8. Soweit gesetzlich möglich, wird Freiburg im Breisgau als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

9. Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, die in Ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematischer-statischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.